i:FAO AG: LG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest
In dem Spruchverfahren betreffend der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung auf 21,73 Euro je Aktie festgesetzt. Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main ist nunmehr rechtskräftig. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 11.03.2024: 3-05 O 183/21 Aufgrund des Beschlusses … i:FAO AG: LG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden